Am 01.10.2023 ist die Firma " Heizungsbau Bendixen" bereits 2 Jahre jung geworden. Wir freuen uns Sie weiterhin als Kunden betreuen zu dürfen.
Heizkörperthermostate:
Bis zu 10 % Energie sparen.
Moderne Heizkörperthermostate an Heizkörpern helfen die Heizkosten deutlich zu reduzieren und bieten ein spürbares Plus an Wohnkomfort. Sie arbeiten viel exakter und können den Energieverbrauch deutlich reduzieren. Heizkörperthermostate nutzen sich über die Betriebszeit ab, arbeiten dann zunehmend ungenau. Lassen Sie etwa alle 12 Jahre Ihre Heizkörperthermostate prüfen und ggf. austauschen und senken Sie damit Ihre Heizkosten!
Heizungswartung
Eine regelmäßige Heizungswartung bietet viele Vorteile:
- Nur eine gepflegte Heizungsanlage läuft optimal. Sie erreicht gute Verbrauchswerte und hält die Grenzwerte beim Abgas ein. Dadurch sparen Sie Energie und senken Ihre Heizkosten.
- Im besten Fall vermeiden Sie durch eine Wartung einen Ausfall der Heizung.
- Sie erhöhen durch eine regelmäßige Wartung die Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage.
- Lassen Sie Ihre Heizung regelmäßig warten, kann Verschleiß rechtzeitig erkannt und behoben werden. So vermeiden Sie teurere Reparaturen.
Die vielen Vorteile einer Heizungswartung wiegen die Kosten, die bei der Wartung entstehen, eindeutig auf.
Eine Heizung sollte einmal im Jahr gewartet werden. Der beste Zeitpunkt für die Heizungswartung ist im Frühjahr, also noch vor der Heizperiode. Eigentlich logisch: Denn wer möchte schon in der kalten Jahreszeit seine Heizung für die Dauer der Wartung abschalten – gerade dann, wenn sie am meisten gebraucht wird?
Steuerbonus
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Abzugsfähig sind 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt!
Notwendige Nachweise:
Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen. Begünstigt sind Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Ein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ist dabei nicht erforderlich. Zu beachten ist, dass Materialkosten nicht begünstigt sind. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.